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E-VIGN. & GEBÜHREN » Gebührentabelle 2012
 
Gebührentabelle 2012

Die Höhe der Gebühr hängt von der Fahrzeugkategorie ab. Die Gebührenkategorien sind die Folgenden:
 
• Gebührenkategorie D1: Motorräder bzw. Kfz mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie solche Fahrzeuge mit jeder Art von Anhänger,
 
• Gebührenkategorie D2: Kfz bzw. Kfz und Anhänger (Zugfahrzeuge) mit mehr als 3,5 Tonnen, aber weniger als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht,
 
• Gebührenkategorie D3: Kfz bzw. Kfz und Anhänger (Zugfahrzeuge) mit mehr als 7,5 Tonnen, aber weniger als 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht,
 
• Gebührenkategorie D4: alle Fahrzeuge, die nicht den Gebührenkategorien D1, D2 oder D3 zugeordnet werden können. 
 
Die Preise der Berechtigungen - inkl. MwSt. - sind, wie folgt:

 

 Kategorie für 1 Tag 
für 1 Woche*
für 1 Monat
für 1 Jahr 
 D1 - 2975 HUF
4780 HUF
42.980 HUF
 D2 3375 HUF
8255 HUF
13.970 HUF
123.975 HUF
 D3 3375 HUF
12.600 HUF
20.370 HUF
184.985 HUF
 D4 3375 HUF
15.875 HUF
25.785 HUF
234.950 HUF

 

Die Wochenvignette ist 10 Tage lang gültig.

 

Die D1 Wochenvign. für Motorräder kann zum halben Preis erworben werden (1470 HUF).

 

WICHTIG! Auf die gebührenpflichtigen Autobahnen und andere Straßenabschnitte darf man nur mit einer gültigen Vignette auffahren!
 
 
Wenn der Fahrer im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle angehalten wird, ist er verpflichtet, der die Kontrolle durchführenden (Amts)Person den Zulassungsschein des Fahrzeugs (und des Anhängers) vorzulegen, damit diese die Gebührenkategorie überprüfen kann.
 
Die ÁAK Zrt. ist berechtigt, die Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr auf den gebührenpflichtigen Straßenabschnitten überall zu kontrollieren – darin inbegriffen sind auch Raststätten, die sich direkt an die gebührenpflichtigen Straßen anschließen sowie die ausschließlich von den gebührenpflichtigen Straßenabschnitten erreichbaren oder auf die gebührenpflichtigen Straßen hinauf- bzw. von solchen hinunterführenden Knotenpunkte.
 
Die sich auf den gebührenpflichtigen Straßenabschnitten befindlichen Verkaufsstellen dienen nicht zur Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr für die aktuelle Fahrt, sondern haben den Zweck, den Vignettenkauf für spätere Fahrten bequemer zu machen. Aus diesem Grund können die mobilen Kontrollgruppen die Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr bei den Verkaufsstellen entlang den gebührenpflichtigen Straßen ebenso kontrollieren, wie an anderen Autobahnstellen. Die Erklärung der Absicht, die Straßenbenutzungsgebühr bezahlen zu wollen, führt nicht zur Befreiung des Fahrers von der Bezahlungspflicht der Zusatzgebühren.
 
Wenn Sie einen gebührenpflichtigen Straßenabschnitt ohne eine gültige Straßenbenutzungsberechtigung benutzen, gilt dies als eine unberechtigte Straßenbenutzung.
 
Die Straßenbenutzungsberechtigung gilt in den folgenden Fällen als ungültig:
- wenn die Gebührenkategorie der erworbenen Straßenbenutzungsberechtigung niedriger ist als die Gebührenkategorie, die für das kontrollierte Kraftfahrzeug bzw. die Fahrzeugkombination tatsächlich notwendig wäre;
- wenn das auf dem Kontrollabschnitt oder in der Bestätigungsnachricht angegebene Kennzeichen nicht mit dem tatsächlichen Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmt;
- wenn die Vignette nicht mehr oder noch nicht gültig ist.
 
Die Rechtmäßigkeit der Straßenbenutzung bescheinigt der Kontrollabschnitt. Wenn die Straßenbenutzungsgebühr elektronisch bezahlt wird, wird der Kauf mit der Bestätigungsnachricht bescheinigt.
 
HÖHE DER ZUSATZGEBÜHR 

 

 Kategorie D1

Kategorie D2

Kategorie D3

Kategorie D4

Zahlungsfrist

 14.875 HUF

 41.275 HUF

 63.000 HUF

 79.375 HUF

binnen 30 Tagen

 59.500 HUF

165.100 HUF

252.000 HUF

 317.500 HUF

nach Ablauf von 30 Tagen

 

Sollte das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vor-Ort-Kontrolle über keine gültige Straßenbenutzungsberechtigung verfügen oder sollte der Fahrer im Falle der Inanspruchnahme der elektronischen Dienstleistungen zur Gebührenzahlung die Bestätigungsnachricht des Anbieters nicht vorzeigen können, so ist der Fahrer verpflichtet, eine Zusatzgebühr entsprechend der Gebührenkategorie des kontrollierten Fahrzeugs zu entrichten. Die Zusatzgebühr kann vor Ort durch Kartenzahlung, sowie in den Kundendienstbüros oder per Zahlschein bzw. durch Banküberweisung bezahlt werden (weitere Details zu den letzteren Zahlungsmöglichkeiten können Sie auch dem Informationsblatt entnehmen, das dem Zusatzgebührprotokoll beigefügt ist). Bei einer anhand des Kennzeichens durchgeführten elektronischen Kontrolle kann die Zusatzgebühr nach der Entgegennahme der Zahlungsaufforderung in den Kundendienstbüros oder per Zahlschein bzw. durch Banküberweisung bezahlt werden (weitere Details zu diesen Zahlungsmöglichkeiten finden Sie in der Zahlungsaufforderung bzw. in dem der Aufforderung beigelegten Informationsblatt oder in dem Dokument, das unter dem unten angegebenen Link herunter geladen werden kann). Die Zahlungsfrist muss im Falle der Vor-Ort-Kontrollen ab dem Tag der Kontrolle, bei einer elektronischen Kontrolle hingegen ab dem Tag des Erhalts des Zahlungsaufforderungsschreibens gerechnet werden.
 
Die Zusatzgebühr muss im Nachhinein von dem bei den Behörden eingetragenen Eigentümer (Halter) des Fahrzeugs bezahlt werden.

 

Bei Fragen und Bemerkungen bezüglich der Gebühren- und Zusatzgebührenzahlung bzw. der Kontrollen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Kundendienstbüros (rund um die Uhr) unter der zum Ortstarif wählbaren blauen Nummer +36 40 40 50 60 oder schreiben Sie eine E-Mail an die folgende Adresse: ugyf@autopalya.hu.

 

 

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