Die Höhe der Gebühr hängt von der Fahrzeugkategorie ab. Die Gebührenkategorien sind die Folgenden:
• Gebührenkategorie D1: Motorräder bzw. Kfz mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie solche Fahrzeuge mit jeder Art von Anhänger,
• Gebührenkategorie D2: Kfz bzw. Kfz und Anhänger (Zugfahrzeuge) mit mehr als 3,5 Tonnen, aber weniger als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht,
• Gebührenkategorie D3: Kfz bzw. Kfz und Anhänger (Zugfahrzeuge) mit mehr als 7,5 Tonnen, aber weniger als 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht,
• Gebührenkategorie D4: alle Fahrzeuge, die nicht den Gebührenkategorien D1, D2 oder D3 zugeordnet werden können.
Die Preise der Berechtigungen - inkl. MwSt. - sind, wie folgt:
| Kategorie |
für 1 Tag
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für 1 Woche*
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für 1 Monat
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für 1 Jahr
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| D1 |
- |
2975 HUF
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4780 HUF
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42.980 HUF
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| D2 |
3375 HUF
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8255 HUF
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13.970 HUF
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123.975 HUF
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| D3 |
3375 HUF
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12.600 HUF
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20.370 HUF
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184.985 HUF
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| D4 |
3375 HUF
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15.875 HUF
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25.785 HUF
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234.950 HUF
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Die Wochenvignette ist 10 Tage lang gültig.
Die D1 Wochenvign. für Motorräder kann zum halben Preis erworben werden (1470 HUF).
WICHTIG! Auf die gebührenpflichtigen Autobahnen und andere Straßenabschnitte darf man nur mit einer gültigen Vignette auffahren!
Wenn der Fahrer im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle angehalten wird, ist er verpflichtet, der die Kontrolle durchführenden (Amts)Person den Zulassungsschein des Fahrzeugs (und des Anhängers) vorzulegen, damit diese die Gebührenkategorie überprüfen kann.
Die ÁAK Zrt. ist berechtigt, die Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr auf den gebührenpflichtigen Straßenabschnitten überall zu kontrollieren – darin inbegriffen sind auch Raststätten, die sich direkt an die gebührenpflichtigen Straßen anschließen sowie die ausschließlich von den gebührenpflichtigen Straßenabschnitten erreichbaren oder auf die gebührenpflichtigen Straßen hinauf- bzw. von solchen hinunterführenden Knotenpunkte.
Die sich auf den gebührenpflichtigen Straßenabschnitten befindlichen Verkaufsstellen dienen nicht zur Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr für die aktuelle Fahrt, sondern haben den Zweck, den Vignettenkauf für spätere Fahrten bequemer zu machen. Aus diesem Grund können die mobilen Kontrollgruppen die Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr bei den Verkaufsstellen entlang den gebührenpflichtigen Straßen ebenso kontrollieren, wie an anderen Autobahnstellen. Die Erklärung der Absicht, die Straßenbenutzungsgebühr bezahlen zu wollen, führt nicht zur Befreiung des Fahrers von der Bezahlungspflicht der Zusatzgebühren.
Wenn Sie einen gebührenpflichtigen Straßenabschnitt ohne eine gültige Straßenbenutzungsberechtigung benutzen, gilt dies als eine unberechtigte Straßenbenutzung.
Die Straßenbenutzungsberechtigung gilt in den folgenden Fällen als ungültig:
- wenn die Gebührenkategorie der erworbenen Straßenbenutzungsberechtigung niedriger ist als die Gebührenkategorie, die für das kontrollierte Kraftfahrzeug bzw. die Fahrzeugkombination tatsächlich notwendig wäre;
- wenn das auf dem Kontrollabschnitt oder in der Bestätigungsnachricht angegebene Kennzeichen nicht mit dem tatsächlichen Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmt;
- wenn die Vignette nicht mehr oder noch nicht gültig ist.
Die Rechtmäßigkeit der Straßenbenutzung bescheinigt der Kontrollabschnitt. Wenn die Straßenbenutzungsgebühr elektronisch bezahlt wird, wird der Kauf mit der Bestätigungsnachricht bescheinigt.
HÖHE DER ZUSATZGEBÜHR
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Kategorie D1
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Kategorie D2
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Kategorie D3
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Kategorie D4
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Zahlungsfrist
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14.875 HUF
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41.275 HUF
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63.000 HUF
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79.375 HUF
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binnen 30 Tagen
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59.500 HUF
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165.100 HUF
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252.000 HUF
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317.500 HUF
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nach Ablauf von 30 Tagen
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Sollte das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vor-Ort-Kontrolle über keine gültige Straßenbenutzungsberechtigung verfügen oder sollte der Fahrer im Falle der Inanspruchnahme der elektronischen Dienstleistungen zur Gebührenzahlung die Bestätigungsnachricht des Anbieters nicht vorzeigen können, so ist der Fahrer verpflichtet, eine Zusatzgebühr entsprechend der Gebührenkategorie des kontrollierten Fahrzeugs zu entrichten. Die Zusatzgebühr kann vor Ort durch Kartenzahlung, sowie in den Kundendienstbüros oder per Zahlschein bzw. durch Banküberweisung bezahlt werden (weitere Details zu den letzteren Zahlungsmöglichkeiten können Sie auch dem Informationsblatt entnehmen, das dem Zusatzgebührprotokoll beigefügt ist). Bei einer anhand des Kennzeichens durchgeführten elektronischen Kontrolle kann die Zusatzgebühr nach der Entgegennahme der Zahlungsaufforderung in den Kundendienstbüros oder per Zahlschein bzw. durch Banküberweisung bezahlt werden (weitere Details zu diesen Zahlungsmöglichkeiten finden Sie in der Zahlungsaufforderung bzw. in dem der Aufforderung beigelegten Informationsblatt oder in dem Dokument, das unter dem unten angegebenen Link herunter geladen werden kann). Die Zahlungsfrist muss im Falle der Vor-Ort-Kontrollen ab dem Tag der Kontrolle, bei einer elektronischen Kontrolle hingegen ab dem Tag des Erhalts des Zahlungsaufforderungsschreibens gerechnet werden.
Die Zusatzgebühr muss im Nachhinein von dem bei den Behörden eingetragenen Eigentümer (Halter) des Fahrzeugs bezahlt werden.
Bei Fragen und Bemerkungen bezüglich der Gebühren- und Zusatzgebührenzahlung bzw. der Kontrollen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Kundendienstbüros (rund um die Uhr) unter der zum Ortstarif wählbaren blauen Nummer +36 40 40 50 60 oder schreiben Sie eine E-Mail an die folgende Adresse: ugyf@autopalya.hu.