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2012.01.12.
Änderungen der Autobahngebühren

Die von dem Ministerium für die Nationale Entwicklung modifizierte Gebührenverordnung enthält viele wichtige Änderungen für das Jahr 2012. Laut der ab dem 1. Januar in Kraft tretenden Verordnung wird die 4-Tages-e-Vignette abgeschafft, die Straßenbenutzungsberechtigung kann zu einem erhöhten Preis erworben werden und die Frist zur Gebührennachzahlung verlängert sich von 15 Tagen auf 30 Tage.

 

Laut der von dem Ministerium für die Nationale Entwicklung modifizierten Gebührenverordnung werden die (Brutto)preise der Straßenbenutzungsberechtigung ab dem 1. Januar 2012 wie folgt geändert:

 

Gebührenkategorie  für 1 Tag für 1 Woche für 1 Monat für 1 Jahr
D1   2 975 HUF 4 780 HUF 42 980 HUF
D2 3 375 HUF 8 255 HUF 13 970 HUF 123 975 HUF
D3 3 375 HUF 12 600 HUF 20 370 HUF 184 985 HUF
D4 3 375 HUF 15 875 HUF 25 785 HUF 234 950 HUF

 

Die e-Vignetten können zu den neuen Preisen ab dem 1. Januar erworben werden. Der Vorverkauf ist laut der einschlägigen Rechtsvorschriften ausgeschlossen. Die Wochenvignette für Motorräder kann für 1470 HUF erworben werden.

 

Neben den Vignettenpreisen werden auch die Höhe der im Falle von unberechtigter Benutzung der gebührenpflichtigen Straßen zu bezahlenden Nachgebühr sowie die Nachzahlungsfrist geändert. Die Nachzahlungsfrist verlängert sich von 15 Tagen auf 30 Tage.

 

Zahlungsfrist D1 D2 D3 D4
innerhalb von 30 Tagen 14 875 HUF 41 275 HUF 63 000 HUF 79 375 HUF
nach 30 Tagen 59 500 HUF 165 100 HUF 252 000 HUF 317 500 HUF

 

Die wichtigste Änderung der Gebührenverordnung besteht darin, dass die 4-Tages-e-Vignette für die Kategorie D1 abgeschafft wird. Ab dem 1. Januar 2012 wird (in der Gebührenkategorie D1) die kürzeste Gültigkeitsdauer der Straßenbenutzungsberechtigung eine Woche sein. Diese Vignette gilt – anders als der Name es sagt – für den von dem Käufer bestimmten ersten Tag und für weitere 9 Tage, also insgesamt für 10 aufeinanderfolgende Kalendertage. Die im Jahre 2011 gekauften Jahres-e-Vignetten sind bis zum 31. Januar 2012 gültig.

 

Es ist noch zu betonen, dass laut der einschlägigen Rechtsvorschriften die gebührenpflichtigen Autobahnstrecken nur mit gültiger e-Vignette in Anspruch genommen werden dürfen, und das bedeutet, dass diese bereits vor der Auffahrt auf die Autobahn gekauft werden muss. Die Straßenberechtigung kann auch 2012 in den Kundenbüros der ÁAK Zrt., durch die Wiederverkäufer der Firma bzw. über das Internet oder per Handy erworben werden. Über die virtuellen Gebührenzahlungsmöglichkeiten können Sie sich auf der Webseite www.autopalya.hu (e-Vignette und Gebührenzahlung/ Onlinekauf) informieren.

 

Es ist zu beachten, dass die Richtigkeit der Daten (Kennzeichen, Gebührenkategorie, Beginn der Gültigkeit) bei persönlich erworbenen e-Vignetten durch die Unterschrift des Käufers und bei per SMS gekauften Berechtigungen mit der Antwortnachricht des Käufers bestätigt wird. Daher ist es wichtig, diese Daten vor der Bestätigung gründlich zu kontrollieren. Es ist empfehlenswert, die bei dem Kauf erhaltenen Belege aufzubewahren. Im Rahmen der bei dem Kundendienst zu erledigenden Vorgängen (z.B. Übertragung, Problemfälle, Gebührennachzahlung) sind der originale Beleg bzw. die originalen Kontrollabschnitte  vorzulegen. Die ab dem 1. Januar 2012 in Kraft tretenden Rechtsvorschriften enthalten diesbezüglich strengere Vorschriften.

 

Informationen über die Straßenverhältnisse und über die Verkehrslage – die im Winter besonders wichtig sind – bekommen Sie unter der (im ganzen Land zum Ortstarif wählbaren) blauen Nummer: 06-40-40-50-60. Darüber hinaus sind die elektronischen Anzeigetafeln auf den Autobahnen, die Webseite www.autopalya.hu und die SMS-Informationssystem weitere hilfreiche Informationsquellen.

 

Durch das SMS-Informationssystem können die Autofahrer durch ihr Handy zum Preis einer SMS-Nachricht aktuelle Verkehrsinformationen über die von der ÁAK Zrt. verwalteten Autobahnen abrufen. Zum Abruf der Informationen brauchen Sie nichts Weiteres zu tun, als den Code der ausgewählten Autobahn (z. B. M0, M1 usw.) in einer SMS-Nachricht an die folgende Telefonnummer zuzusenden: +36 70 777 4636. Die erste Antwort-SMS enthält alle sich auf die gegebene Autobahn beziehenden allgemeinen Verkehrsinformationen (Verkehrslage, Witterungsverhältnisse), während in der zweiten Nachricht – mit Angabe des Kilometerabschnittes – Informationen über die zwei neuesten Autobahnereignisse zu lesen sind. Diese können typischerweise Beschreibungen von Unfällen, Umleitungen, Verkehrsbegrenzungen und sonstigen, unerwarteten Ereignissen sein. Das System schickt auf die versandte SMS-Nachricht nur eine Antwort-SMS. Über die aktuelle Verkehrslage kann man sich also immer nur durch das Zusenden einer neuen SMS informieren.

 

 

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