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E-VIGN. & GEBÜHREN » Gebührentabelle 2012
 
Gebührentabelle 2012

Die Höhe der Gebühr hängt von der Fahrzeugkategorie ab. Die Gebührenkategorien sind die Folgenden:
 
• Gebührenkategorie D1: Motorräder bzw. Kfz mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie solche Fahrzeuge mit jeder Art von Anhänger,
 
• Gebührenkategorie D2: Kfz bzw. Kfz und Anhänger (Zugfahrzeuge) mit mehr als 3,5 Tonnen, aber weniger als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht,
 
• Gebührenkategorie D3: Kfz bzw. Kfz und Anhänger (Zugfahrzeuge) mit mehr als 7,5 Tonnen, aber weniger als 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht,
 
• Gebührenkategorie D4: alle Fahrzeuge, die nicht den Gebührenkategorien D1, D2 oder D3 zugeordnet werden können. 
 
Die Preise der Berechtigungen - inkl. MwSt. - sind, wie folgt:

 

 Kategorie für 1 Tag 
für 1 Woche*
für 1 Monat
für 1 Jahr 
 D1 - 2975 HUF
4780 HUF
42.980 HUF
 D2 3375 HUF
8255 HUF
13.970 HUF
123.975 HUF
 D3 3375 HUF
12.600 HUF
20.370 HUF
184.985 HUF
 D4 3375 HUF
15.875 HUF
25.785 HUF
234.950 HUF

 

Die Wochenvignette ist 10 Tage lang gültig.

 

Die D1 Wochenvign. für Motorräder kann zum halben Preis erworben werden (1470 HUF).

 

WICHTIG! Auf die gebührenpflichtigen Autobahnen und andere Straßenabschnitte darf man nur mit einer gültigen Vignette auffahren!
 
 
Wenn der Fahrer im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle angehalten wird, ist er verpflichtet, der die Kontrolle durchführenden (Amts)Person den Zulassungsschein des Fahrzeugs (und des Anhängers) vorzulegen, damit diese die Gebührenkategorie überprüfen kann.
 
Die ÁAK Zrt. ist berechtigt, die Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr auf den gebührenpflichtigen Straßenabschnitten überall zu kontrollieren – darin inbegriffen sind auch Raststätten, die sich direkt an die gebührenpflichtigen Straßen anschließen sowie die ausschließlich von den gebührenpflichtigen Straßenabschnitten erreichbaren oder auf die gebührenpflichtigen Straßen hinauf- bzw. von solchen hinunterführenden Knotenpunkte.
 
Die sich auf den gebührenpflichtigen Straßenabschnitten befindlichen Verkaufsstellen dienen nicht zur Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr für die aktuelle Fahrt, sondern haben den Zweck, den Vignettenkauf für spätere Fahrten bequemer zu machen. Aus diesem Grund können die mobilen Kontrollgruppen die Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr bei den Verkaufsstellen entlang den gebührenpflichtigen Straßen ebenso kontrollieren, wie an anderen Autobahnstellen. Die Erklärung der Absicht, die Straßenbenutzungsgebühr bezahlen zu wollen, führt nicht zur Befreiung des Fahrers von der Bezahlungspflicht der Zusatzgebühren.

Aktuelle verkhersinformationen
 

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